
A-1010 Wien, Kumpfgasse 7
T +43 1 535-4800, F +43 1 535-4800-90
Claus C Dirnbacher
Immobilientreuhandkanzlei
Kumpfgasse 7
A-1010 Wien
(via Telefax: 01/535-4800-90)
S C H L Ü S S E L B E S T E L L U N G
Bestandsobjekt-Nr (falls bekannt): __________ / ________
Adresse: _________________________________________________ Tür: ___________
Postleitzahl: ____________ Ort: _____________________________________________
o Ich/wir ersuchen um Bestellung von
____ Stück Haustorschlüssel, Marke ____________, Schlüssel-Nr __________________
____ Stück Objektschlüssel, Marke ____________, Schlüssel-Nr __________________
____ Stück _________schlüssel, Marke ____________, Schlüssel-Nr __________________
Der/die Schlüssel
o werden zu den Bürozeiten in der Immobilientreuhandkanzlei abgeholt.
o sollen gegen Ersatz der Portokosten an meine Objektadresse bzw an die
Adresse ____________________________________________ zugesandt werden.
Die Kosten der Nachbestellung samt etwaiger Portokosten werden von mir/uns zur
Gänze übernommen; die Bezahlung erfolgt
o mittels Zahlschein (liegt dem Versand bei)
o mittels Bankeinzug (einmalige Abbuchung)
Meine Bankdaten für die Abbuchung (bitte sämtliche Felder ausfüllen):
Konto-Nummer: _________________________________ Bankleitzahl: ______________
Bankinstitut: ______________________________________________________________
Kontoinhaber: ____________________________________________________________
Datum: _______________ Unterschrift des Kontoinhabers: ________________________
Sie können dieses Formular kommentarlos
o per Post an Claus Dirnbacher, 1010 Wien, Kumpfgasse 7 oder
o via Telefax an die Nummer (01) 535-4800-90 übermitteln.
Sollten Sie die Übermittlung mittels e-mail vorziehen, so können Sie den gesamten Text
dieser Seite in eine neue Nachricht kopieren (paste and copy) und diese an die Adresse
buchhaltung@dirnbacher.FM übersenden.
Als Unterschrift müssen Sie in diesem Fall den Telebanking-Verwendungszweck einer der
letzten Ihnen zugegangenen Zahlscheine einsetzen (12-stelliger Zahlencode links unten
am roten Abschnitt, beginnend mit 2). Falls Sie diesen zur Zeit nicht zur Hand haben,
setzen Sie sich bitte auf irgendeine Weise mit uns in Verbindung.
Soferne der Kontoinhaber nicht der Eigentümer oder Hauptmieter des gegenständlichen
Bestandsobjekts ist, können aus dieser Einzugsermächtigung keine wie immer gearteten
Rechte, insbesondere Miet- oder Nutzungsrechte, abgeleitet werden.
Heben Sie Ihr Exemplar am Besten bei Ihrem Mietvertrag auf. Ihre kontoführende Bank
erhält auf Wunsch eine Kopie dieser Ermächtigung.